17. Jul 2023
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem im beruflichen Umfeld einzurichten, für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zum Schutz von Personen, die Missstände oder Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften (z.B. gegen das Arbeitsschutzgesetz oder Datenschutzgesetz) melden.
Wie die Bundesregierung ausführt, umfasst der Anwendungsbereich neben Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern auch Beamtinnen und Beamte, Anteilseignerinnen und Anteilseigner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten und Personen, die bereits vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses Kenntnisse von Verstößen erlangt haben.
Sollten Sie einen Hinweis oder ein Anliegen haben, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren (auch anonym) unter:
https://lh-dlg.de/de/kontakt/formular-hinweisgeber.php
Wir werden uns schnellstmöglich darum kümmern und uns bei Ihnen melden.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer anonymen Übermittlung Ihres Anliegens keine persönliche Rückmeldung erhalten. Wir nehmen uns Ihren Fall dennoch selbstverständlich an.