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Kurzzeitaufnahme

Kann die häusliche Betreuung zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch eine ambulante Unterstützung nicht aus?

Wir bieten an den Standorten Dillingen und Wertingen leistungsberechtigten Personen der Eingliederungshilfe eine Kurzzeitaufnahme im Rahmen der Verhinderungspflege an. 
Die Grundvoraussetzung dafür ist eine geistige Behinderung.

Personen mit einem Pflegegrad 2 - 5 haben die Möglichkeit, derzeit Fachleistungen bis ca. 3.500 Euro jährlich über die Pflegekasse abzurechnen. Die Fachleistung beinhaltet hierbei eine umfängliche Betreuung sowie pflegerische Unterstützung.

Wir bitten um frühzeitige Anfragen.

Anfrage-Formular

Daten zur leistungsberechtigten Person

Gewünschter Zeitraum

Grund der Kurzzeitaufnahme*

WfbM*

Die Person benötigt eine Ganztagsbetreuung auf der Wohngruppe, da z.B. Rente/Urlaub
Die leistungsberechtigte Person besucht die Nordschwäbischen Werkstätten

Bitte Werkstatt auswählen:

Ist ein Nachtdienst erforderlich?*

Diagnosen

Geistige Beeinträchtigung

Rollstuhl*

Pflegegrad*

Ansprechpartner

Mitteilungen/Hinweise

 
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