Meldung vom 08. März 2023:
Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle weitere Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz bzw. der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ausgesetzt werden konnten.
Sämtliche Testpflichten sind entfallen – sowohl für Besucher wie auch für das Personal bzw. Klient: innen.
Allerdings besteht für Besucher der Wohneinrichtungen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die Maskenpflicht gilt zudem für Besucher der Werk- und Förderstätte, die therapeutische Dienstleistungen für unsere Menschen mit Handicap erbringen.
Diese Maßnahmen sind noch bis 7. April 2023 angesetzt.
Wir danken allen, die uns während der langen Zeit der Pandemie unterstützt und alle damit verbundenen Maßnahmen wirkungsvoll mitgetragen haben.
Meldung vom 26. Januar 2023:
Ab Montag, 06. Februar 2023 wird die Maskenpflicht im Rahmen der Beförderung beendet. Diese Regelung gilt nur für die WfbM, nicht für die Offenen Hilfen mit dem Ambulant unterstützten Wohnen.
Grundlage für diese Entscheidung ist in erster Linie die angekündigte Aufhebung der Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz und der Maskenpflicht im Fernverkehr am 2.2.2023.
Selbstverständlich ist es jedem einzelnen unbenommen, auch weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen und das Prinzip der Eigenverantwortung (vgl. Umgang mit Erkältungssymptomen) bleibt maßgeblich.
Meldung vom 03. November 2022:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat folgende Klarstellung veröffentlicht, die teilweise mit den bereits in Bayern geltenden Vorgaben übereinstimmt:
Werkstätten fallen nicht mehr unter § 28b IfSG!
Das heißt, dass die Pflicht entfällt, dass alle Personen, die eine Werkstätte betreten, eine FFP2 - Maske tragen müssen. (Dies war ja in Bayern bereits für Personal und zu Betreuende außer Kraft gesetzt und die entsprechende 17. Bayer. Infektionsschutzverordnung wurde zwischenzeitlich auch bis 9.12.2022 verlängert.)
Ebenso entfällt die allgemeine Testpflicht für Personal und Besucher*innen in Werkstätten!
Die neuen Lockerungen werden in unserer Einrichtung mit Bedacht umgesetzt.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung mit den dort geregelten Vorschriften für ein betriebliches Hygienekonzept bleibt weiterhin maßgebend.
Das bedeutet konkret, dass wir weiterhin festhalten:
Testungen:
Maske:
Im Fahrdienst des BRK ist das Tragen von OP-Masken Pflicht; vorzugsweise jedoch FFP2-Maske. Im internen Fahrdienst bitte FFP2-Masken tragen.
Zur Beachtung: Die o.g. Lockerungen gelten vorbehaltlich insbesondere der werkstattinternen Infektionsentwicklung sowie neuer bindender Vorgaben.
Meldung vom 13. Oktober 2022:
In Bayern ist die FFP2-Maskenpflicht für zu betreuende Menschen in den Werk- und Förderstätten wie auch für das Personal vorerst bis 28. Oktober 2022 ausgesetzt.
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiter bestehen für:
Meldung vom 04. Oktober 2022; Aktualisierung vom 07.10.2022:
(17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig bis zum 28.10.22)
Nach Revidierungen der o.g. Verordnung gelten nun ab Montag, 10.10.2022 verbindlich folgende Regelungen:
In unseren Werkstätten sowie auf dem Gelände unserer Werkstätten gilt wieder für alle eine einheitliche FFP2-Maskenpflicht. Davon betroffen sind unser Personal, unsere betreuten Mitarbeiter, sowie auch alle Besucher unserer Einrichtung. Also auch Kunden unserer Gärtnerei, unserer Bilderrahmenfertigung, Therapeuten, Post- und Paketboten, Handwerker. Auch bei der Beförderungsdiensten des BRK und unseren eigenen Fahrdiensten sind FFP2-Masken zu tragen (Fahrer und alle Fahrgäste).
Davon ausgenommen sind alle Personen, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der FFP2-Maskenpflicht befreit sind. Diese sollten nach Möglichkeit eine medizinische Maske tragen.
Einrichtungsbezogene Testerfordernisse:
Es gilt die Testangebotspflicht für geimpftes oder genesenes Personal = zwei Mal wöchentliche Selbsttests (inkl. Dokumentation).
Personal, das weder genesen noch geimpft ist, muss sich täglich vor Arbeitsbeginn unter Aufsicht in unserer Einrichtung testen.
Besucher unserer Einrichtungen (Eltern, Angehörige, Therapeuten, etc.) müssen zusätzlich einen negativen Test (tagesaktuell) vorweisen, auch dann, wenn sie geimpft oder genesen sind!
Diese Testpflicht gilt nicht für Kunden unserer Gärtnerei oder für Menschen, welche keinen Kontakt zu den Menschen in unseren Werkstätten haben wie Post- und Paketboten oder Handwerker.
Meldung vom 01. Juli 2021:
Keine Testungen mehr nach Heimfahrtwochenenden
Aufgrund der seit längerer Zeit stabil niedrigen Inzidenzwerte im Landkreis Dillingen, gilt ab heute folgende Lockerung im Rahmen der coronabedingten Schutzmaßnahmen
Bis auf Weiteres setzen wir die Testungen nach den Heimfahrtwochenenden aus, sollte die Inzidenz den Wert von 50 überschreiten, werden diese Testungen wieder notwendig.
Meldung vom 30. Mai 2022:
Die Medizinische Maske (OP-Maske) ersetzt die bisherige FFP2-Maske:
das heißt, in geschlossen Räumen, auf den Fluren, in Gemeinschaftsräumen, etc. und dort, wo am Arbeitsplatz kein ausreichender Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann, ist eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt sowohl für das Personal wie auch für die Beschäftigten (mit Ausnahme von bestimmten Betreuten der Förderstätte).
Für Besucher unserer Werkstätte gilt:
Anstelle einer FFP2-Maske kann eine OP-Maske getragen werden. Dies gilt für alle Besucher und Kunden.
Besucher unterliegen weiterhin der Testnachweispflicht (kein Zutritt ohne tagesaktuellen neg. Test möglich).
Diese Infektionsschutzmaßnahmeverordnung läuft zum 25. Juni 2022 aus.
Meldung vom 06. April 2022:
Seit dem 02. April sind bayern-/deutschlandweit viele Änderungen im Umgang mit der Pandemie aufgehoben worden. Dies gilt allerdings nicht für unsere Einrichtung, da wir Menschen betreuen, die zu sog. vulnerablen Personengruppen gehören, d.h. eines erhöhtes Schutzes bedürfen.
Hier die Regelungen im Überblick:
Die FFP2-Maskenpflicht in unseren Einrichtungen gilt weiterhin; für Personal, betreute Mitarbeiter/Beschäftigte wie auch für Besucher (vgl. Eltern, Angehörige, Therapeuten) oder beispielsweise Kunden der Gärtnerei oder Bilderrahmenfertigung.
Einrichtungsbezogene Testerfordernisse:
Es gilt nach wie vor die Testangebotspflicht für geimpftes oder genesenes Personal = zwei Mal wöchentliche Selbsttests.
Personal, das weder genesen noch geimpft ist, muss sich täglich vor Arbeitsbeginn testen. Ebenso betreute Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich.
Besucher unserer Einrichtungen (Eltern, Angehörige, Therapeuten, etc.) müssen auch weiterhin zusätzlich einen negativen PoC-Test oder PCR-Test vorweisen, auch dann, wenn sie geimpft oder genesen sind!
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus
Meldung vom 18. Januar 2022
Heute und morgen finden in den Räumen unserer Werkstätten in Dillingen und Wertingen Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen statt. Die Impfungen richten sich an unsere betreuten Beschäftigten und an unser Personal. An diesem Impfangebot beteiligen sich an die 170 Personen.
Meldung vom 03. Dezember 2021
Am 18. und 19. Januar 2022 werden in unseren Werkstätten Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen angeboten. Mobile Impfteams des Impfzentrums Wertingen führen die Impfungen durch. Es wird ausschließlich mit dem Impfstoff BioN-Tech/Pfizer geimpft. Das Angebot richtet sich an unsere betreuten Beschäftigten und an unser Personal.
Meldung vom 26. November 2021
Entsprechend der allgemeinen Vorgaben in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung gelten in den Häusern unserer Einrichtung verschärfte Zugangsbeschränkungen. Der Zugang für externe Personen ist nur mit einem negativen Testnachweis möglich (PoC-Test mit einer Gültigkeit von 24 Stunden, PCR-Test mit einer Gültigkeit von 48 Stunden). Das gilt für alle externen Personen unabhängig vom Impfstatus oder Nachweis über eine Genesung. Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den Häusern und auf dem Gelände unserer Einrichtung Pflicht.
Alle in unseren Werkstätten arbeitenden und betreuten Menschen (Beschäftigte und Personal), welche weder geimpft noch genesen sind, müssen einen tagesgültigen Test vorweisen. Dazu bieten wir in unseren Werkstätten an den Standorten in Dillingen und Wertingen täglich Testungen an. Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung werden über ihre jeweiligen Wohngruppen getestet. Personen mit Fördergruppenstatus werden 1-2 mal wöchentlich getestet. Für alle anderen Beschäftigten, welche bereits geimpft oder genesen sind bieten wir Selbsttests an. Auch unser Personal, welches schon geimpft oder genesen ist, führt zweimal pro Woche einen PoC-Selbsttest durch.
Vorschau: Auffrischungsimpfung/ Erstimpfung
Abschließend möchten wir Sie noch informieren, dass wir mit dem Impfzentrum Wertingen Auffrischungsimpfungen für alle betreuten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Personal planen. Ebenso möchten wir die Möglichkeit zur Erstimpfung anbieten. Weitere Informationen folgen.
Meldung vom 08. November 2021:
Sämtliche Regelungen, die für Hotspot-Regionen in der 14. Bay. Infektionsschutzmaßnahmeverordnung geregelt sind, werden in unseren Häusern sowie bei der Arbeit unserer Offenen Hilfen umgesetzt.
Außenkontakte in jeder Form werden so gering wie möglich gehalten. Für alle Personen unserer Einrichtung sowie für alle externen Personen gilt die 3G-Regel inkl. Nachweispflicht. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Alle Regelungen für den Landkreis Dillingen a. d. Donau werden strikt eingehalten. Wir stehen in engem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Der Besuch unserer Gärtnerei ist weiterhin unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Insbesondere ist auch hier das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Meldung vom 06. April 2022:
Seit dem 02. April sind bayern-/deutschlandweit viele Änderungen im Umgang mit der Pandemie aufgehoben worden. Dies gilt alerdings nicht für unsere Einrichtung, da wir Menschen betreuen, die zu sog. vulnerablen Personengruppen gehören, d.h. eines erhöhtes Schutzes bedürfen.
Hier die Regelungen im Überblick:
Die FFP2-Maskenpflicht in unseren Einrichtungen gilt weiterhin; für Personal, betreute Mitarbeiter/Beschäftigte wie auch für Besucher (vgl. Eltern, Angehörige, Therapeuten) oder beispielsweise Kunden der Gärtnerei oder Bilderrahmenfertigung.
Einrichtungsbezogene Testerfordernisse:
Es gilt nach wie vor die Testangebotspflicht für geimpftes oder genesenes Personal = zwei Mal wöchentliche Selbsttests.
Personal, das weder genesen noch geimpft ist, muss sich täglich vor Arbeitsbeginn testen. Ebenso betreute Mitarbeiter im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich.
Besucher unserer Einrichtungen (Eltern, Angehörige, Therapeuten, etc.) müssen auch weiterhin zusätzlich einen negativen PoC-Test oder PCR-Test vorweisen, auch dann, wenn sie geimpft oder genesen sind!
Meldung vom 07. Juni 2021:
Folgeimpfungen der Beschäftigten in den Nordschwäbischen Werkstätten GmbH
Die Beschäftigten erhalten morgen bzw. in den nächsten Tagen auf dem Postweg die benötigten Unterlagen inklusive der Bitte, bei der Rückgabe zudem erneut ihren Impfausweis beizulegen.
Wie bekannt wird in Einzelfällen auch noch mit Vaxzevria geimpft (ehemals AstraZeneca), dementsprechend erhalten diejenigen Beschäftigten auch den zugehörigen Aufklärungsbogen sowie den Einwilligungs- und Anamnesebogen für diesen Impfstoff; alle anderen bitten wir, die Unterlagen für die Impfung mit den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer auszufüllen.
Damit wichtige Unterschriften nicht vergessen werden, sind Markierungen an den betreffenden Stellen in den Unterlagen angebracht.
Rückgabetermin für die Unterlagen und den Impfausweis ist Montag, 14. Juni 2021 –
bereits heute darf ich Sie bitten, uns zu unterstützen, sollten Rückmeldungen nicht rechtzeitig eingehen und Anrufe/Nachfragen bei Eltern, Betreuern erforderlich werden.
Die Impfungen werden dann am Donnerstag, 17. Juni (und nicht wie ursprünglich geplant, Freitag, 18. Juni) und am Dienstag, 22. Juni stattfinden. Genaue Einteilungen sind erst nach weiteren Gesprächen mit dem Impfzentrum möglich – hier zu bitte ich um Verständnis.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird am Donnerstagmorgen mit den Impfungen in der Außenstelle Wertingen begonnen – danach werden die Impfteams nach Dillingen weiterfahren.
In Dillingen greifen wir wieder auf die Mehrzweckhalle zurück, in Wertingen ist der Speisesaal vorgesehen.
Meldung vom 11. Mai 2021:
Fortsetzung bzw. Teil 2 der Impfungen von März 2021
Die zweiten Impfungen sind für 18. bzw. 22. Juni 2021 vorgesehen.
Das Impfzentrum Wertingen ist angefragt, ob und unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die Impfungen durchgeführt werden:
Konkret, ob die Möglichkeit besteht, auch für die zweite Impfung AstraZeneca zu erhalten.
Falls ja, welche Bedingungen daran geknüpft sind wie beispielsweise die Vorlage einer Risikoeinschätzung des Hausarztes.
Falls nein, welche Alternativen, anderen Impfstoffe (BioNTech, Moderna) dann zur Verfügung stehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten.
Sobald uns Antworten des Impfzentrums vorliegen, werden wir informieren.
Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.
Meldung vom 31. März 2021:
Impftermine in den Nordschwäbischen Werkstätten GmbH
In den Nordschwäbischen Werkstätten haben am Freitag, 26. März und Dienstag, 30. März 2021 Impfungen mit AstraZeneca stattgefunden. Hierfür wurde ein Impfzentrum in der Mehrzweckhalle mit drei Impfstationen eingerichtet. Viele helfende Hände haben zu einem guten Gelingen und zügigen Ablauf beigetragen.
Am Dienstagabend wurde nun bekannt, dass die Corona-Impfungen mit AstraZeneca für Menschen unter 60 Jahren ausgesetzt wurden. Nachvollziehbarerweise stellt sich für alle, die bereits eine Erstimpfung erhalten haben, die Frage, wie es um die Zweitimpfungen steht.
Diese wären für die Werkstätten für den 18. und 22. Juni 2021 vorgesehen.
Wir können an dieser Stelle nur auf Mitteilungen aus der Gesundheitsministerkonferenz verweisen, laut der die Ständige Impfkommission bis Ende April hierzu eine Empfehlung abgeben wird.
Gleichzeitig bitten wir alle, die in den letzten Tagen die Impfung erhalten haben, auf Symptome wie anhaltende Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit und Beinschwellungen zu achten.
Sollte es dazu kommen, wenden Sie sich vorsichtshalber an Ihren Arzt.
Wir bitten um Verständnis und informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.
Vielen Dank!
Meldung vom 20. Juni 2022
Das Tragen von medizinischen Masken ist in unseren Einrichtungen bis auf Weiteres für unser Personal und unsere Betreuten ausgesetzt.
Ausnahmen:
Meldung vom 19.03.2021
Die Impfungen mit AstraZeneca werden demnächst wieder aufgenommen.
Nähere Informationen zur aktuellen Vorgehensweise erfolgen zu Beginn der KW 12 und werden entsprechend veröffentlicht.
Meldung vom 15.03.2021
Die Impftermine für die Nordschwäbischen Werkstätten GmbH können nicht wie geplant stattfinden, da Impfungen mit dem Wirkstoff von AstraZeneca vorerst vom Bundesgesundheitsministerium ausgesetzt wurden.
Wie das weitere Vorgehen für unsere Werkstätte ist, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald uns verlässliche Aussagen vorliegen, informieren wir wieder.
Von Nachfragen bitten wir daher abzusehen.
Vielen Dank!
Meldung vom 10.03.2021
Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir nun auch für unsere Werkstätten Termine für die erste Impfung bekommen haben.
Die Impfungen werden über mobile Impfteams durchgeführt und finden in der Kalenderwoche 11 und 12 in der Werkstätte Dillingen a.d.Donau statt.
Das offizielle Schreiben sowie Informationen rund um die COVID19-Impfung gehen in den nächsten Tagen allen Mitarbeitern und dem Personal zu.
Wir bitten um rasche Bearbeitung und Rückgabe bis spätestens Montag, 15. März 2021. Folgende Unterlagen stehen Ihnen hier auch als Download bereit:
- Hinweise zur Aufklärung
- Aufklärungsbogen-Vektor-Impfung
- Impfbogenvordruck (Personal)
- Vektor Anamnese (Mitarbeiter)
Geimpft wird mit dem Impfstoff AstraZeneca; Infos dazu können u.a. dem Faktenblatt des RKI - vgl. dem Download (COVID-19 Vektor) - entnommen werden.
Wir wünschen gutes Gelingen !
Ergänzend dazu haben wir am 8. März 2021 in den Werkstätten Dillingen und Wertingen die Teststationen für die Durchführung von Schnelltests in Betrieb genommen.
Eindrücke dazu folgen in Kürze.
An alle ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung und weiterhin allen eine stabile Gesundheit!
Meldung vom 15.02.2021
Nachdem die zweite Covid19-Impfung für unser stationäres Wohnen erfolgreich abgeschlossen werden konnte, hoffen wir, in absehbarer Zeit Covid19-Impfungen für unsere Werkstätten in Dillingen und Wertingen anbieten zu können.
Gute und ausführliche Informationen zu den Impfungen, insbesondere in Leichter Sprache, hat die Bundesvereinigung der Lebenshilfe erarbeitet: https://www.lebenshilfe.de/corona-impfung-leichte-sprache/.
Parallel dazu gab es eine Zusammenarbeit des Robert-Koch-Instituts mit der Berliner Lebenshilfe gGmbH. Daraus entstand ein Aufklärungsbogen zur Schutzimpfung gegen Covid19, den wir Ihnen hier gern zur Verfügung stellen.
Meldung vom 29.01.2021
Aktuelle Info des Bayerischen Staatsministeriums für Pflege und Gesundheit zum Stand der Impfungen für WfbM und Förderstätte
Aufgrund zahlreicher Nachfragen können wir mitteilen, dass Werkstätten für behinderte Menschen in Bezug auf Impfungen den höchst priorisierten stationären Einrichtungen gleichgestellt sind.
Das bedeutet, dass auch die Nordschwäbische Werkstätten GmbH als teilstationäre Einrichtung hier wie eine stationäre Wohneinrichtung behandelt wird.Leider liegen seitens des Impfzentrums Dillingen noch keine konkreten Auskünfte v.a. hinsichtlich eines möglichen Impf-Zeitpunktes für unsere Werk- und Förderstätte vor - sicherlich vor dem Hintergrund des bundesweit knappen Impfstoffes. Wir bitten daher um Geduld. Selbstverständlich informieren wir Sie unverzüglich, sobald es Neuigkeiten gibt.
Ergänzend möchten wir jedoch bekanntgeben, dass wir derzeit die Durchführung von Schnelltestungen nun auch für betreute Mitarbeiter und das Personal der Werk- und Förderstätte planen.
Dies geschieht einerseits mit dem Ziel der Prävention und andererseits basierend auf den Erfahrungen, die wir in Zusammenhang mit den Impfungen in unseren Wohneinrichtungen sammeln.
Nach Abschluss umfangreicher Vorbereitungen hoffen wir, Sie bald umfassend über die Umsetzung der Schnelltestungen informieren zu können.
Meldung vom 25.01.2021
Am 04. Februar findet der zweite Teil der Impfungen gegen COVID-19 statt. Hierfür benötigen wir wieder die entsprechend ausgefüllten Einwilligungserklärungen sowie Aufklärungsbögen, welche Sie untenstehend downloaden können. Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um COVID-19 Impfungen können Sie zudem auf der Website des Robert Koch Instituts einsehen.
Meldung vom 08.01.2021
Die Nordschwäbische Werkstätten GmbH öffnet wieder ab dem 11.01.2021!
Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales (StMAS) informierte uns darüber, dass die aktuelle Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung" vom 15.12.2020 nicht über den 8. Januar 2021 hinaus verlängert wird.
Ab 11. Januar 2021gelten damit für die Werk- und Förderstätten sowie für den Berufsbildungsbereich wieder die Regelungen, wie sie in der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 enthalten waren.
Mit diesem Vorgehen soll lt. StMAS ermöglicht werden, "... dass die betroffenen Menschen in Bayern wieder in die Arbeit gehen und gefördert werden können. Wir bitten, die Hygiene- und Infektionsschutz-Konzepte konsequent anzuwenden.“
Dies bedeutet, dass wir allen Beschäftigten in den Werkstätten nach der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 ein Arbeitsangebot ab 11.01.2021 anbieten können und gleichzeitig ein besonderes Augenmerk auf Personen mit Vorerkrankungen – soweit es uns bekannt ist – werfen, indem wir ihnen ein besonders schützendes Arbeitsgruppenumfeld anbieten. Über die Veröffentlichung des wieder geltenden Textes der Allgemeinverfügung informieren wir Sie umgehend.
Wir freuen uns über diese Nachricht und darauf, unsere betreuten Mitarbeiter wieder in unseren Werkstätten begrüßen zu können.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich an die Ihnen bekannten Ansprechpartner.
Meldung vom 19.12.2020
Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, stehen wir aktuell am Beginn der Impfungen gegen COVID-19. Diese sollen ab Sonntag, den 27. Dezember 2020 durchgeführt werden. Wir wurden daher durch das Gesundheitsamt Dillingen aufgefordert, mitzuteilen, wer sich von unseren Bewohnern impfen lassen möchte. Hierfür benötigen wir – auch im Falle, dass Sie die Impfung nicht wünschen- schnellstmöglich die hierfür notwendigen Einwilligungserklärungen auf den amtlichen Vordrucken, die Sie untenstehend downloaden können. Außerdem finden Sie ein diesbezügliches Aufklärungsmerkblatt sowie eine Patientenverfügung vor. Das Gesundheitsministerium empfiehlt für den Fall einer schwerwiegenden COVID-19 Erkrankung, den Abschluss einer speziellen Patientenverfügung, die ebenfalls zum Download bereitsteht.
Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um COVID-19 Impfungen können Sie auf der Website des Robert Koch Instituts einsehen.
Meldung vom 15.12.2020
Die Nordschwäbische Werkstätten GmbH ist vorerst ab 16.12.2020 bis einschließlich 08.01.2021 geschlossen.
Das Ergebnis des Gipfels der Regierung vom 13. Dezember 2020 steht nun fest: unsere Werkstätten, Förderstätten und die Sonderbetreuung in Dillingen und Wertingen müssen ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis vorerst inkl. 8. Januar 2021 geschlossen bleiben. Dies wurde durch das bayrische Staatsministerium bereits mündlich verbindlich mitgeteilt.
Diese Maßnahme ist angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen und der steigenden Todeszahlen in Bayern leider unvermeidbar.
Gerade in der "staden Zeit" mit einer solchen Ausnahmesituation konfrontiert zu werden, ist für alle Beteiligten immens schwierig und herausfordernd.
Wir nehmen nun aktiv telefonisch Kontakt zu Eltern, Angehörigen und Betreuern aller unserer betreuten Mitarbeiter auf, um Details zu besprechen und die nächsten Schritte gemeinsam zu planen. Wie auch bereits im März und April werden wir im Wohnbereich verstärkt tagesstrukturierende Maßnahmen anbieten und greifen damit auf bereits etablierte Strategien zurück.
Der Betriebsurlaub (24. - 31.12.2020) findet wie geplant statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihre bekannten AnsprechpartnerInnen.
Meldung vom 11.12.2020
Die aktuelle Situation bringt erneut eine Verschärfung der Besucherregelungen in unserer Einrichtung mit sich. Daher gilt ab sofort, dass jeder Bewohner nur noch einmal am Tag von einer Person besucht werden darf. Der Besucher muss zwingend ein negatives Testergebnis besitzen und dies auch auf Verlangen unsererseits vorlegen. Zudem muss jeder Besucher durchgehend innerhalb unserer Wohnhäuser eine FFP2- Maske tragen.
Dies ist der zehnten bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 zu entnehmen:
"Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen; jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen ..."
Analog hierzu sind auch Spaziergänge zu sehen. Hier muss der Besucher ebenfalls einen negativen Test vorweisen, auch wenn der Kontakt im Freien stattfindet.
Nach wie vor gilt zudem, dass jeder Bewohner, der von seinen Angehörigen zuhause zurückkehrt, einen negativen Corona-Test vorlegen muss, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sollte es sich nur um eine Abholung handeln (oder Rückbringung), so kann dies auch ohne Betreten der Einrichtung erfolgen.
Hinweis: Bei Nichteinhalten der Regelung kann der Besuch unserer Wohneinrichtung verweigert werden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Bei Fragen wenden Sie sich an die Ihnen bekannten AnsprechpartnerInnen!